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Beitrags- und Kassenordnung

Beitrags- und Kassenordnung der INTERESSENGEMEINSCHAFT BLOCKSBERG e.V.

in der Fassung vom 10.04.2014

 

1 - Beitragspflicht

Jedes Mitglied ist in voller Höhe beitragspflichtig. Der Beitrag ist jeweils in voller Höhe für das laufende Kalenderjahr zum 01.01. bzw. bei Eintritt fällig. Gehören mehrere Mitglieder zu einem Haushalt, so ist abweichend von Satz 1 nur das Hauptmitglied voll beitragspflichtig.


2 - Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2015 € 20,00 jährlich und ist im Voraus zu entrichten.


3 - Beitragsrückerstattung

Bei Austritt aus dem Verein erfolgt keine Beitragsrückerstattung.


4 - Ausgaben durch den Vorstand

Der Vorstand darf ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung nur bis zur Höhe eines Jahresbeitragsaufkommens des Vereins Ausgaben tätigen / Verpflichtungen eingehen. Ausgenommen sind die Ausgaben und Verpflichtungen, die für die Durchführung der in der Mitgliederversammlung gebilligten Aktivitäten / Termine benötigt werden.


5 - Änderungen der Beitrags- und Kassenordnung

Änderungen der Beitrags- und Kassenordnung müssen bei der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich angekündigt werden. Beschlussgremium ist gemäß Satzung, §4 (7) die Mitgliederversammlung.